Erklärung zur Barrierefreiheit

RICHTLINIE ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das Unternehmen D.S. Construcciones
hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors oder von aus Europa finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.

 

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website, ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.

 

STATUS DER EINHALTUNG

Diese Website erfüllt die Anforderungen der Verordnung RD 1112/2018 nur teilweise, da die nachstehend aufgeführten Aspekte nicht erfüllt werden.

 

INHALT NICHT ZUGÄNGLICH

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:


  • Nichteinhaltung:
  • Bei einigen Seiten ist der Titel nicht korrekt definiert – Anforderung Nr. 9.2.4.2 Seitentitel der UNE-EN 301549:2022
  • Es kann vorkommen, dass einige Bilder keine oder keine korrekte Alternative haben – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-textuelle Inhalte UNE-EN 301549:2022
  • Es kann Überschriften geben, die nicht klar oder prägnant sind oder die keine Überschriften sein sollten – Anforderung Nr. 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen der UNE-EN 301549:2022
  • Es kann Formularfelder geben, in denen Ihre Bezeichnung falsch ist oder nicht existiert – Anforderung Nr. 9.2.5.3 Aufnahme der Bezeichnung in den Namen der UNE-EN 301549:2022 und Anforderung 9.3.3.2 Bezeichnungen oder Anweisungen der UNE-EN 301549:2022
  • Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
  • Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften.


Es gibt möglicherweise Office-Dateien im PDF-Format oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen.

 

Es kann Inhalte Dritter geben, die nicht in dieser Einheit entwickelt wurden und auch nicht unter ihrer Kontrolle stehen, wie z. B. Bürodateien von verschiedenen Organisationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.

 

KOMMENTARE UND KONTAKTINFORMATIONEN

Sie können Mitteilungen zu Zugänglichkeitsanforderungen [Artikel 10.2.a) der Königlichen Verordnung 1112/2018] einreichen, wie zum Beispiel:

  • Melden Sie alle potenziellen Verstöße dieser Website.
  • Übermitteln Sie weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte.
  • Bei weiteren Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit der Website rufen Sie bitte 976313021 an.


Sie können Folgendes präsentieren:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018
  • Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen bezüglich:
  • Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der Königlichen Verordnung 1112/2018 ausgenommen sind.
  • Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.


Bei einem Antrag auf Zugangsberechtigung müssen die Tatsachen, Gründe und die Art des Antrags, die die Überprüfung ermöglichen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt, klar dargelegt werden.